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Praxisbereich

Schiedsverfahren & Streitbeilegung

Deutsches RechtDISICCLCIAInvestitionsschutzVollstreckung

Streitigkeiten von innen heraus gelöst

Wirtschaftliche Streitigkeiten sind kostspielig, störend und selten schnell beigelegt. Die Qualität der rechtlichen Vertretung in jeder Phase — von der Formulierung der Streitbeilegungsklausel über den Aufbau des Falls bis hin zur Vollstreckung des Schiedsspruchs — hat einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis. Fidoris behandelt Schiedsverfahren als Spezialgebiet, nicht als allgemeine Dienstleistung.

Der Gründende Solicitor hält einen LLM in Comparative and International Dispute Resolution der Queen Mary University of London — einer der weltweit führenden Institutionen für Schiedsausbildung und -forschung — und bringt direkte Beratungserfahrung aus einer Reihe von Handels- und Investitionsstreitigkeiten in jedes Mandat ein.

Handelsschiedsgerichtsbarkeit

Wir beraten und vertreten Mandanten über den gesamten Lebenszyklus von Schiedsverfahren: Gestaltung wirksamer Schiedsklauseln, Vorbereitung der Schiedsstrategie, Erstellung und Einreichung von Schriftsätzen sowie Handhabung der prozessualen Fragen in Verfahren nach institutionellen Regeln — darunter DIS (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit), ICC und LCIA. Für innerdeutsche Streitigkeiten beraten wir auch zu Mediation und anderen strukturierten ADR-Verfahren.

Investitionsschutz und Mehrparteienstreitigkeiten

Wir verfügen über Erfahrung in der Beratung zu investitionsschutzrechtlichen Schiedsverfahren mit staatlichen Parteien, zu Mehrparteienstreitigkeiten im Bau- und Infrastrukturbereich sowie zu Verfahren vor dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID). Für komplexe Streitigkeiten, die ein Verständnis sowohl des Common Law als auch des kontinentaleuropäischen Rechts erfordern, bietet unsere Verankerung in beiden Systemen einen echten Vorteil.

Anerkennung und Vollstreckung

Einen Schiedsspruch zu erhalten ist nur die halbe Miete. Wir beraten zur Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen in Deutschland nach dem New Yorker Übereinkommen und dem deutschen Schiedsrecht (§§ 1060 ff. ZPO) sowie zur Abwehr der Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche auf verfügbarer Grundlage.

Für wen diese Leistung gedacht ist

Unternehmen, die in handelsrechtliche Streitigkeiten nach deutschem oder internationalem Recht verwickelt sind. Parteien, die Schiedsklauseln formulieren oder prüfen lassen möchten. Parteien, die Schiedssprüche in Deutschland vollstrecken oder deren Vollstreckung abwehren müssen. Beratung auf Englisch, Deutsch oder Türkisch.

Lassen Sie uns
gemeinsam loslegen.

Ob Geschäftsangelegenheit, persönliche Rechtsfrage oder ein grenzüberschreitendes Anliegen: Fidoris ist der richtige Ausgangspunkt. In der Sprache, die Ihnen am besten passt.

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